Leitbild und Hausordnung

Wir, Schüler*innen, Lehrende und alle Mitarbeitenden der Schule sind das ELSA.
Wir legen Wert auf Toleranz und ein Klima gegenseitiger Wertschätzung, Grenzachtung und Rücksichtnahme. Konflikte lösen wir im Einvernehmen miteinander. In unserer Schule ist uns die Wahrung der Kinderrechte (→) ein ganz besonderes Anliegen. Wir setzen uns für alle jungen Menschen ein, insbesondere für deren Rechte auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt, auf einen respektvollen Umgang sowie auf Unterstützung. Diese Rechte haben alle Mitglieder der Schulfamilie unabhängig von Geschlecht, sexueller und religiöser Orientierung, Alter, kultureller und sozialer Herkunft, Fähigkeiten und Behinderungen. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten, verbaler oder nonverbaler Art, aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.

Kinderrechte

Kein Kind oder Jugendlicher darf aufgrund der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung oder Geburt des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds diskriminiert werden.

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das Recht auf besondere Unterstützung und Hilfe sowie ein Recht darauf, gemeinsam mit anderen Kindern zu spielen und zu lernen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, dass ihr Privatleben und ihre Würde geachtet werden.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entsprechend zu lernen.

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich zu informieren, zu sagen, was sie denken und mit zu entscheiden.

Kinder und Jugendliche haben das Recht zu spielen, sich zu erholen und künstlerisch tätig zu sein.

Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben, Geborgenheit zu finden und keine Not zu leiden.

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung. Niemand darf Kinder und Jugendliche schlagen oder sie zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen und ihnen weh tun.

Kinder und Jugendliche haben das Recht im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt zu werden und in anderen Ländern Schutz und Hilfe zu erhalten.

Hausordnung

Wir begegnen jedem mit Respekt und Höflichkeit.

Wir erkennen an, dass jede Schülerin, jeder Schüler und jede Lehrkraft Anspruch auf motivierenden und ungestörten Unterricht hat. Jeder trägt dazu seinen Teil bei.

Wir möchten in einer angenehmen Atmosphäre arbeiten und lernen. Deshalb setzen wir uns gemeinsam für gepflegte Schulräume ein.

Wir sorgen aktiv dafür, dass die Gemeinschaftsräume und Außenflächen am ELSA sowie die Arbeitsplätze an der Schule sauber und ordentlich bleiben. Darüber hinaus wirken wir in jeder Klasse am wöchentlich durchzuführenden Hof- und Schulhausdienst mit.

Für das Erreichen dieser Ziele ist es unumgänglich, dass Regeln eingehalten werden, Rücksicht genommen und Toleranz geübt werden, aber auch, dass Regelverstöße geahndet und Konflikte, Verletzungen und Ängste wahrgenommen und gemeinsam Lösungen gefunden werden.

Das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) bildet hierfür die rechtliche Grundlage.

Bei Regelverstößen wollen wir eine Kultur des couragierten Einmischens und Handelns. Wir lehnen teilnahmsloses Zuschauen und Nichtstun ab.

Diese Vereinbarungen definieren den Rahmen, in dem wir uns zwischen Lehrkraft und Schulklasse auf die individuelle Auslegung verständigen. Auf diese Weise soll eine positive und motivierende Atmosphäre entstehen, die eine engagierte Vermittlung des Unterrichtsstoffes einerseits und eine bestmögliche individuelle Förderung andererseits ermöglicht.

Die für ein von Respekt und Toleranz geprägtes Miteinander nötigen Regeln sind in der Hausordnung zusammengefasst, die die Bestimmungen der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern und die von der Landeshauptstadt München erlassene Hausordnung ergänzt.

Verstöße gegen die Hausordnung oder gegen das Gebot der Sauberkeit und Ordnung am ELSA können, je nach Vergehen, mit einem Hinweis mit Sozialdienst oder durch Ordnungs­maßnahmen geahndet werden.

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